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Verbrennungen / Verbrühungen

Gerade Kinder im Entdeckungsalter zwischen zwei und vier Jahren sind die gefährdetste Gruppe für Verbrennungen und Verbrühungen. Im Kindesalter gehören diese zu den häufigsten Unfällen. Die Verletzung ist abhängig von der Temperatur und der Einwirkzeit des heißen Stoffes. Bereits Wasser von 52 Grad schädigt die Haut. Eltern tragen die Verantwortung für ihr Kind und sollten möglichst alle Gefahrenquellen aus dem Weg räumen.


 

 

Welche Sofortmaßnahmen kann man bei einer Verbrennung oder Verbrühung durchführen? Ganz wichtig ist es, die Ruhe zu bewahren, die Wunden zu kühlen und je nach Verbrennungsgrad den Notarzt zu rufen. Auf jeden Fall ist eine schnelle Hilfeleistung von großem Vorteil. Den Betroffenen mit Decken, Wasser oder durch Wälzen am Boden löschen. Bei Brandwunden sollte nur Wasser angewendet werden. Die betroffene Stelle erst einmal zehn Minuten unter kaltes Wasser halten. Die Wassertemperatur muss ca. 15 Grad kühl sein. Kälteres Wasser führt dazu, dass es später noch mehr weh tut und es kann ein Kälteschaden entstehen. Wunden, auf denen der Stoff verklebt ist, legt man feuchte Tücher, die nicht fusseln, abwechselnd auf. Danach löst sich der Stoff gut von der Wunde. Anschließend diese mit einem Gel für Verbrennungen eincremen. Diese unterstützen die Wundheilung.

Bei Verbrennungen unterscheidet man drei Verbrennungsarten. Die Symptome entwickeln sich dabei langsam und so ist das tatsächliche Ausmaß der Verbrennung am Anfang nicht immer sofort zu erkennen.

Ist die Haut des Betroffenen gerötet, heiß und geschwollen, sind es Verbrennungen des 1. Grades. Dabei hat man einen brennenden und ziehenden Schmerz. Tritt eine Hautrötung mit starker Schwellung, Blasenbildung und Zerstörung der oberen Haut auf, ist es eine Verbrennung des 2. Grades. Der Betroffene hat hierbei sehr starke Schmerzen. Bei einer vollkommenen Zerstörung der Oberhaut bis in die tieferen Gewebeschichten und Verkohlung, ist es eine Verbrennung des 3. Grades. Hierbei ist die Schmerzempfindlichkeit des Betroffenen durch die Schädigung der Nervenenden stark vermindert.

 

 

 

Eine Lebensgefahr besteht bei Kindern, wenn acht Prozent, und bei Erwachsenen, wenn 15 Prozent der Körperoberfläche verbrannt sind. Für die Einschätzung der Verbrennungsfläche gilt eine einfache Faustregel: Dabei zählt die Handfläche des Betroffenen für ein Prozent seiner Körperoberfläche und somit ist sehr schnell ersichtlich, ob eine Lebensgefahr besteht.


 

 

Grundsätzlich sollten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, damit es zu keinerlei Verbrennungen kommen kann. Für den Notfall sollte auf jeden Fall eine Rufnummer der Rettungsleitstelle an ihrem Telefon bereit liegen.

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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