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Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder

Der Hort

Bekommt man einen Hortplatz zur Verfügung gestellt bietet dieser für Grundschulkinder eine gute Möglichkeit, mit anderen Kindern gemeinsam zu spielen, Sport zu treiben und zu lernen.

Hier werden Kinder meist von der 1. bis zur 4. Klasse, manchmal sogar bis zur 7. Klassse, betreut. Ein Hort kann in einer Schule untergebracht sein, in einer Kita integriert oder eine eigenständige Institution sein. Neben der Betreuung vor und nach der Schule sowie in unterrichtsfreien Schulstunden bieten Horte oft auch eine Ferienbetreuung an, in der viele Aktivitäten und Ausflüge stattfinden. Betreut werden die Schulkinder durch Erzieher, Lehrer, Sozialpädagogen oder Erziehungshelfer.
 

 


 

 

Erster Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt. Aber auch Schulen, Kirchengemeinden, die Jugendhilfe oder Kindergärten können unter Umständen weiterhelfen. Für die Betreuung außerhalb der Schulzeit werden in der Regel Elternbeiträge erhoben. Deren Höhe richtet sich nach der öffentlichen Förderung durch Land und Kommune. Des Weiteren orientieren sie sich an der Betreuungszeit dem Einkommen der Eltern.

Nach der Schule erhalten die Kinder im Hort in der Regel ein warmes Mittagessen, welches sie gemeinsam einnehmen. Danach wird gespielt und die Hausaufgaben werden erledigt.  Neben dem Betreuungsauftrag hat ein Hort auch immer noch einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Er kann als sinnvolle Ergänzung des Familienlebens gesehen werden, jedoch keinesfalls als Ersatz.

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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